Umfassend, kompetent und gut betreut.
Steuerkanzlei Hengstler

Ihre Steuerberater in Deißlingen


Kanzlei Hengstler Logo
Aktuelles


Meldung der Steueridentnummer für Minijobs ab 2022 Pflicht

Für Minijobber ist ab 2022 bei der Entgeltmeldung an die Minijob-Zentrale auch die Steueridentifikationsnummer zwingend anzugeben.

Ab dem 1. Januar 2022 muss für alle ge-werblichen Minijobber im Rahmen der Jahresentgeltmeldung auch die Steuer-identifikationsnummer über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlt oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse vornimmt. Außerdem ist bei der Datenübermittlung die Art der Versteuerung anzugeben. Soweit die Steuer-ID der Minijobber noch nicht vorliegt, sollte diese daher schnellstmög-lich bei den Mitarbeitern abgefragt wer-den. Im Haushaltsscheck-Verfahren er-fragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.