Umfassend, kompetent und gut betreut.
Steuerkanzlei Hengstler

Ihre Steuerberater in Deißlingen


Kanzlei Hengstler Logo
Aktuelles


Vermietung von Ferienwohnungen durch Landwirte

Je nach Besitzverhältnissen der vermieteten Immobilie und Umfang der Vermietungstätigkeit ändert sich die Einkunftsart von Mieteinnahmen eines Landwirts, der Zimmer oder Wohnungen an Feriengäste vermietet.

Landwirte können sich mit "Ferien auf dem Bauernhof" einen Zusatzverdienst sichern. In welche Einkunftsart die Vermietung von Zimmern oder Ferienwohnungen durch Land- und Forstwirte fällt, hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt erklärt.